Häufig gestellte Fragen

Was viele fragen und alle wissen sollten

A. Mitgliedschaft & Mitgliedsbeitrag

1. Wer kann Mitglied im Herrenberg Stadtmarketing e.V. werden?

Der Verein ist offen für alle, die sich für eine attraktive Innenstadt in Herrenberg einsetzen möchten. Es können Einzelpersonen sowie Personenvereinigungen Mitglied werden, das heißt z.B. Einzelhändler, Gastronomen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Vereine, Hauseigentümer sowie andere interessierte Bürgerinnen und Bürger. Auch die Stadt Herrenberg und der Gewerbeverein Herrenberg e.V. sind Mitglied bei uns.

2. Wie finanziert sich der Herrenberg Stadtmarketing e.V.?

Die Finanzierung basiert auf drei Säulen: Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Sponsoring. Jedes Mitglied zahlt gemäß Beitragsordnung einen verpflichtenden Jahresbeitrag, die Stadt trägt dabei mit 50.000,- € den größten Anteil. Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag können zur Finanzierung von konkreten Projekten freiwillige Umlagen erhoben werden – auch von Nichtmitgliedern bei der Teilnahme an Aktionen des Vereins. Weiterhin ist der Verein zur Deckung aller Kosten auf Sponsoren angewiesen.

3. Warum ist der Mitgliedsbeitrag nicht für jedes Vereinsmitglied gleich? Sind unterschiedliche Beitragssätze fair?

Der Herrenberg Stadtmarketing e.V. unterscheidet sich durch seine sehr heterogene Zusammensetzung der Mitglieder (Gewerbebetriebe und Privatpersonen bzw. ehrenamtliche Organisationen) von einem „normalen“ Verein, wie bspw. einem Sport- oder Musikverein. Deshalb macht es Sinn, auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge an die finanziellen Möglichkeiten sowie den tatsächlichen Nutzen, den jedes einzelne Mitglied aus der Vereinsarbeit zieht, anzupassen. Um die Beitragsordnung trotzdem möglichst schlank und in der Handhabung einfach zu halten, sind die Beitragssätze für Gewerbetreibende nach Mitarbeiterzahl gestaffelt. Ein deutlich reduzierter Beitragssatz gilt für Privatpersonen und andere Vereine, um auch Interessierten jenseits der finanzkräftigen Unternehmen die Möglichkeit zur Teilhabe zu geben.

4. Ab wann gilt die Mitgliedschaft? Ab wann ist der Mitgliedsbeitrag zu zahlen?

Die Mitgliedschaft beginnt zum Zeitpunkt der Beitrittserklärung. Bei einem unterjährigen Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilig berechnet (ab dem auf den Eintritt folgenden Monat).

5. Wie lange läuft die Mitgliedschaft? Wie sind die Kündigungsmodalitäten?

Grundsätzlich ist die Dauer der Mitgliedschaft nicht begrenzt. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist seine Mitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen.

B. Tätigkeiten des Vereins & Mitbestimmung

6. Wer hat das Sagen im Verein? Wie groß ist der Einfluss der Stadt Herrenberg?

Die Vereinsstruktur ist basisdemokratisch angelegt und beruht auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung von öffentlichen und privaten Akteuren. Obwohl die Stadt Herrenberg einen maßgeblichen Teil zur Finanzierung des Stadtmarketing-Vereins beiträgt, ist der Verein rechtlich eigenständig und nicht der Stadtverwaltung unterstellt. Die Gleichberechtigung spiegelt sich in der Besetzung des Vorstandes wieder: Eine*r der drei Vorsitzenden wird vom Gewerbeverein bestimmt, eine*r von der Stadt Herrenberg und eine*r wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Mitgliederversammlung entscheidet darüber, welches dieser drei Vorstandsmitglieder Erste*r Vorsitzende*r wird.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Der Vorstand und die Mitarbeitenden führen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Die Anzahl der Stimmen pro Mitglied in der Mitgliederversammlung ist gemäß der Höhe des geleisteten Mitgliedsbeitrags gestaffelt (125,- € = 1 Stimme). Um auszuschließen, dass ein einzelnes Mitglied – beispielsweise die Stadt – aufgrund eines hohen Beitragsaufkommens die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, ist die Anzahl der Stimmen eines Mitglieds auf maximal 50% minus eine Stimme gedeckelt.

7. Welche Möglichkeit habe ich als Mitglied, Einfluss auf die Vereinsarbeit zu nehmen?

Jedes Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, Anträge zu stellen und bei wichtigen Abstimmungen mitzuentscheiden. Dazu gehören unter anderem die Wahl des Vorstandes, die Festlegung des Arbeitsprogramms des Vereins, der Beschluss des Jahresplans, die Berufung der Geschäftsführung (= Citymanager*in) sowie die Änderung der Beitragsordnung und Satzung. Abhängig von der Höhe des geleisteten Mitgliedsbeitrags besitzen die Vereinsmitglieder in der Mitgliederversammlung unterschiedlich viele Stimmen (125,- € = 1 Stimme).

Die inhaltliche Arbeit des Vereins findet in Projekten statt. Hier können sich alle Mitglieder mit ihren Ideen und ihrer Teilnahme aktiv einbringen. Darüber hinaus können Anregungen, Kritik und Wünsche jederzeit an den Vorstand und die Geschäftsführung herangetragen werden.

Im Mitgliedsantrag kreuzen Sie zudem an, ob Sie aktives oder passives Mitglied sein möchten. Dadurch haben Sie auch die Wahl, die Vereinsarbeit passiv durch ihren Mitgliedsbeitrag zu unterstützen.

8. Der Verein kümmert sich um die Innenstadt. Warum soll ich als Betrieb von „draußen“ Mitglied werden? Was bringt mir das?

Die Innenstadt bildet wie kein anderer Bereich das „Herz“ der Stadt und ist gleichzeitig das Aushängeschild des Standortes. Deshalb liegt der Fokus des Herrenberg Stadtmarketing e.V. auf der Vermarktung und Weiterentwicklung der Innenstadt. Die Aktivitäten wirken aber deutlich über die Grenzen der Innenstadt hinaus. Auch Unternehmen außerhalb der Innenstadt profitieren von den Effekten des City-/Stadtmarketings, denn:

  • Die Gewinnung von Arbeitskräften, Fach- und Führungskräften wird durch ein attraktives städtisches Umfeld unterstützt.
  • Nur wenn Geld in unsere Stadt kommt, können auch Aufträge z.B. für den Erhalt von Gebäuden oder für Dienstleistungen erteilt werden.
  • Als Mitglied profitieren Sie von Vergünstigungen bei Aktionen des Vereins (z.B. Werbeanzeigen) oder exklusiven Services.
  • Durch Nennung der Mitglieder auf der Homepage werden Sie als für seinen Standort engagiertes Unternehmen wahrgenommen.

C. Citymanager*in

9. Wo ist der/die Citymanager*in angestellt? Wer ist ihr gegenüber weisungsbefugt?

Der/die Citymanager*in ist beim Stadtmarketing-Verein angestellt, nicht bei der Stadt Herrenberg. Er/sie handelt damit ausschließlich im Auftrag des Vereins. Nur der Vereinsvorstand ist dem/der Citymanager*in gegenüber weisungsbefugt.

10. Welche Aufgaben/Kompetenzen hat der/die Citymanager*in?

Der/die Citymanager*in ist der „Kopf“ des Vereins. Er/sie ist für die operative Umsetzung der Maßnahmen und Projekte zuständig. Er/sie koordiniert alle organisatorischen Abläufe des Vereins, erstellt in Abstimmung mit dem Vorstand das Jahresprogramm mit Kosten- und Budgetplanung und ist Ansprechperson für die Mitglieder.

D. Mehrwert durch neuen Verein // Abgrenzung zu Stadt und Gewerbeverein

11. Warum brauchen wir einen zusätzlichen Verein und eine*n Citymanager*in? Kann das nicht die Stadt / der Gewerbeverein machen?

Herrenberg steht wie viele andere Städte vor großen Herausforderungen (demographische Entwicklung, massiver Strukturumbruch im Einzelhandel, verändertes Kundenverhalten, neue Mobilitätskonzepte, zunehmende interkommunale Konkurrenz usw.). Diese Trends zwingen uns zum Handeln!

Der neue Stadtmarketing-Verein schafft professionelle Strukturen zur schlagkräftigen Weiterentwicklung und Vermarktung und damit zur nachhaltigen Stärkung der Herrenberger Innenstadt. Durch die besondere Struktur des Vereins werden private Akteure genauso wie die Stadt Herrenberg in die Pflicht genommen, ihren Beitrag zu leisten: gemeinsame Finanzierung, gemeinsame Verantwortung, gemeinsame Entscheidungen. Diese Konstellation ist neu in Herrenberg und wäre in den bestehenden Strukturen (Gewerbeverein und Stadt) nicht möglich. Durch die zusätzliche Personal- und Finanzausstattung des Herrenberg Stadtmarketing e.V. kann ein*e Citymanager*in angestellt werden, der/die die Umsetzung wichtiger Projekte und Maßnahmen vorantreibt. Das Ehrenamt wird entlastet, der Gewerbeverein kann sich mehr auf seine originären Aufgaben konzentrieren.

12. Was unterscheidet den neuen Verein vom Gewerbeverein?

Die beiden Vereine unterscheiden sich in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung: Während sich der Gewerbeverein als Unterstützer und Interessensvertretung der in Herrenberg ansässigen Unternehmen (gesamtstädtisch!) begreift, richtet der neue Herrenberg Stadtmarketing e.V. seine Aufmerksamkeit auf die Innenstadt - mit all ihren Facetten, das heißt auch deutlich über das Gewerbliche hinaus. Der Stadtmarketing-Verein widmet sich beispielsweise auch Themen wie der Aufenthaltsqualität durch kreative Stadtgestaltung, Angeboten für ein lebendiges Stadtleben, die Vertretung und Vernetzung des Handels gegenüber der Stadt sowie Kommunikations- und Marketingmaßnahmen auf Social Media und Co.

Gewiss gibt es Überschneidungen in den Tätigkeiten beider Vereine, dennoch mit einem jeweils anderen Schwerpunkt. Durch eine Umverteilung von Aufgaben wird eine Abgrenzung geschaffen: Der Gewerbeverein kann sich verstärkt auf die Beratung und Unterstützung seiner Mitglieder konzentrieren. Weitere Aufgaben liegen bei der Stadtverwaltung, z.B. im Amt für Wirtschaftsförderung und Kultur sowie im Amt für Stadtentwicklung.

13. Macht eine Mitgliedschaft im Gewerbeverein und im Stadtmarketing-Verein Sinn? Warum sollte ich doppelt Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Eine Mitgliedschaft im Gewerbeverein kann eine Mitgliedschaft im Stadtmarketing-Verein nur bedingt ersetzen, denn die beiden Vereine verfolgen unterschiedliche Ziele (siehe Frage 12.). Zudem: Der Gewerbeverein ist Mitglied im Herrenberg Stadtmarketing e.V. und vertritt damit indirekt die Interessen seiner Mitglieder im Stadtmarketing-Verein. Wem dies genügt, der ist im Gewerbeverein gut aufgehoben. Wer jedoch in Sachen Innenstadtentwicklung und -vermarktung selbst und direkt mitreden und mitentscheiden möchte, muss zusätzlich Mitglied im Stadtmarketing-Verein sein. Eine doppelte Mitgliedschaft lohnt sich also! Als Anreiz wird allen Mitgliedern des Gewerbevereins bei Eintritt in den Stadtmarketing-Verein ein Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag gewährt.

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