Häufig gestellte Fragen

Was viele fragen und alle wissen sollten

A. Mitgliedschaft & Mitgliedsbeitrag

1. Wer kann Mitglied im Herrenberg Stadtmarketing e.V. werden?

Der Verein ist offen für alle, die sich für eine funktionierende und attraktive Herrenberger Innenstadt engagieren wollen. Laut Satzung können alle vollgeschäftsfähigen, natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen Mitglied werden, das heißt z.B. Einzelhändler, Gastronomen, Industrie- und Gewerbebetriebe, andere Vereine, Hauseigentümer sowie andere interessierte Bürgerinnen und Bürger. Auch die Stadt Herrenberg und der Gewerbeverein Herrenberg e.V. sind Mitglied. Das Projekt „Stadtmarketing Herrenberg“ kann nur gelingen, wenn alle mit anpacken!

2. Warum ist der Mitgliedsbeitrag nicht für jedes Vereinsmitglied gleich? Sind unterschiedliche Beitragssätze fair?

Der Herrenberg Stadtmarketing e.V. unterscheidet sich durch seine sehr heterogene Zusammensetzung der Mitglieder (Gewerbebetriebe und Privatpersonen bzw. ehrenamtliche Organisationen) von einem „normalen“ Verein, wie einem Sport- oder Musikverein. Deshalb macht es Sinn, auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge an die finanziellen Möglichkeiten sowie den tatsächlichen Nutzen, den jedes einzelne Mitglied aus der Vereinsarbeit zieht, anzupassen. Um die Beitragsordnung trotzdem möglichst schlank und in der Handhabung einfach zu halten, sind die Beitragssätze für Gewerbetreibende nach Mitarbeiterzahl gestaffelt. Ein deutlich reduzierter Beitragssatz (125,- €/Jahr) gilt für Privatpersonen und andere Vereine, um auch Interessierten jenseits der finanzkräftigen Unternehmen die Möglichkeit zur Teilhabe zu geben. Die Stadt Herrenberg (50.000,- €) und der Gewerbeverein (10.000,- €) tragen den Großteil der Kosten.

3. Ich finde mich in keiner der Beitragskategorien wieder.

Grunsätzlich wird unterschieden zwischen unternehmerisch tätigen Mitgliedern und privaten / ehrenamtlichen Mitgliedern. Somit fallen neben Einzelhandels-, Gastronomie- und Hotellerie-, Dienstleistungs- und Industriebetrieben z.B. auch freie Berufe und selbstständige Kleinunternehmer in die Kategorie „Gewerbebetrieb“. Zur Kategorie „Privatperson/Verein/Institution“ zählen alle nicht unternehmerisch tätigen Mitglieder, also z.B. Bürger, Vereine, Kirchen, Verbände, Immobilieneigentümer usw.

4. Die Mitarbeiterzahl unseres Betriebs liegt an der Grenze zwischen zwei Beitragskategorien.

Die Staffelung der Beitragssätze nach Mitarbeiterzahl erfordert die Festlegung von Grenzwerten, die grundsätzlich einzuhalten sind (auch wenn es knapp ist). Bei Grenzfällen (+- 5 Mitarbeiter um den Schwellenwert zwischen zwei Beitragskategorien) kann der Vereinsvorstand auf Antrag der anfragenden Person/Firma eine Ausnahmeregelung treffen. Auf eine derartige Sonderregelung besteht jedoch kein Anspruch.

5. Ist das Unterzeichnen der Absichtserklärung verbindlich? Bin ich damit automatisch Mitglied?

Nein. Die Absichtserklärung soll lediglich das Interesse an einer künftigen Mitgliedschaft zum Ausdruck bringen und besitzt keine rechtliche Bindung. Ziel ist es, schon vor der Gründungsversammlung am 5. November 2018 möglichst viele Personen/Betriebe für eine Mitgliedschaft zu begeistern. Die Anzahl ausgefüllter Absichtserklärungen symbolisiert den Verantwortlichen, ob der neue Verein auf breite Zustimmung stößt und erleichtert die weiteren Planungen. Jedes künftige Mitglied muss – sobald der Verein gegründet ist – eine Beitrittserklärung unterzeichnen.

6. Ab wann gilt die Mitgliedschaft? Ab wann ist der Mitgliedsbeitrag zu zahlen?

Die Mitgliedschaft beginnt zum Zeitpunkt der Beitrittserklärung mit sofortiger Wirkung. Bei einem unterjährigen Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilig fällig, die Beitragspflicht beginnt mit dem auf den Eintritt folgenden Monat. Ausnahme: Die Beitragspflicht für Gründungsmitglieder beginnt mit dem 01.01.2019, sie sind für das Jahr 2018 vom Beitrag befreit.

7. Wie lange läuft die Mitgliedschaft? Wie sind die Kündigungsmodalitäten?

Grundsätzlich ist die Dauer der Mitgliedschaft nicht begrenzt. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist seine Mitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen.

B. Tätigkeiten des Vereins & Mitbestimmung

9. Was macht der Herrenberg Stadtmarketing e.V.? Welche Projekte werden umgesetzt?

Das Oberziel besteht in der Stärkung der Attraktivität der Innenstadt als Einkaufs-, Dienstleistungs- und Erlebniszentrum von Herrenberg. Die Handlungsfelder (= grobe Themen), um die sich der neue Verein kümmern soll, sind in der Vereinssatzung festgelegt. Dazu gehören: Marketingmaßnahmen, Optimierung des Branchenmixes, Leerstandsmanagement, Gestaltung und Aufenthaltsqualität, Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt, Belebung der Innenstadt durch Veranstaltungen und die Vernetzung der Akteure durch regelmäßigen Austausch. Die Themen geben den groben Rahmen der Vereinsarbeit vor, die konkrete Ausgestaltung – also die Auswahl und Umsetzung einzelner Maßnahmen und Aktionen – ist Aufgabe der Vereinsorgane. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und legt das Arbeitsprogramm fest, welches dann vom Vorstand und insbesondere von dem Geschäftsführer (= Citymanager) ausgeführt wird. Ein umfangreicher Ideenpool mit konkreten Maßnahmenvorschlägen wurde in den letzten Monaten bereits erarbeitet und dient als Grundlage.

10. Wer hat das Sagen im Verein? Wie groß ist der Einfluss der Stadt Herrenberg?

Die Vereinsstruktur ist basisdemokratisch angelegt und beruht auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung von öffentlichen und privaten Akteuren. Obwohl die Stadt Herrenberg einen maßgeblichen Teil zur Finanzierung des Stadtmarketing-Vereins beiträgt, ist der Verein rechtlich eigenständig und nicht der Stadtverwaltung unterstellt. Die Gleichberechtigung spiegelt sich in der Besetzung des Vorstandes wieder: Einer der drei Vorsitzenden wird vom Gewerbeverein bestimmt, einer von der Stadt Herrenberg und einer wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Mitgliderversammlung entscheidet darüber, welches dieser drei Vorstandsmitglieder Erster Vorsitzender wird. Grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ des Vereins, der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Die Anzahl der Stimmen pro Mitglied in der Mitgliederversammlung ist gemäß der Höhe des geleisteten Mitgliedsbeitrags gestaffelt (500,- € = 1 Stimme). Um auszuschließen, dass ein einzelnes Mitglied – beispielsweise die Stadt – aufgrund eines hohen Beitragsaufkommens die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, ist die Anzahl der Stimmen eines Mitglieds auf maximal 50% minus eine Stimme gedeckelt.

11. Welche Möglichkeit habe ich als Mitglied, Einfluss auf die Vereinsarbeit zu nehmen?

Jedes Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung (= oberstes Organ des Vereins) teilzunehmen, Anträge zu stellen und bei wichtigen Abstimmungen mitzuentscheiden. Dazu gehören unter anderem die Wahl des Vorstandes, die Festlegung des Arbeitsprogramms des Vereins, der Beschluss des Jahresplans, die Berufung des Geschäftsführers (= Citymanager) sowie die Änderung der Beitragsordnung und Satzung. Abhängig von der Höhe des geleisteten Mitgliedsbeitrags besitzen die Vereinsmitglieder in der Mitgliederversammlung unterschiedlich viele Stimmen (125,- € = 1 Stimme). Die inhaltliche Arbeit des Vereins findet in Arbeitskreisen statt, die zur Umsetzung konkreter Maßnahmen und Projekte gebildet werden. In den Arbeitskreisen können sich alle Mitglieder mit ihren Ideen aktiv einbringen. Darüberhinaus können Anregungen, Kritik und Wünsche jederzeit an die Vereinsspitze (Vorstand und Geschäftsführer) herangetragen werden.

12. Der Verein kümmert sich offensichtlich nur um die Innenstadt. Warum soll ich als Betrieb von „draußen“ Mitglied werden? Was bringt mir das?

Der Stadtmarketing-Verein verfolgt das Ziel einer wirtschaftlich starken, lebendigen und einladenden Stadt Herrenberg. Die Position Herrenbergs als Mittelzentrum, als Stadt mit hoher Lebensqualität und attraktiven Angeboten soll gestärkt werden. Die Innenstadt nimmt hierbei eine zentrale Schlüsselfunktion ein, denn sie bildet wie kein anderer Bereich das „Herz“ der Stadt, sie ist das „Wohnzimmer“ der Herrenberger und gleichzeitig das Aushängeschild des Standortes. Deshalb liegt der Fokus des Herrenberg Stadtmarketing e.V. auf der Vermarktung und Weiterentwicklung der Innenstadt, die Aktivitäten wirken aber deutlich über die Grenzen der Innenstadt hinaus. Auch Unternehmen außerhalb der Innenstadt werden von den Effekten des City-/Stadtmarketings profitieren, denn:

  • Die Gewinnung von Arbeitskräften, Fach- und Führungskräften wird durch ein attraktives städtisches Umfeld unterstützt.
  • Nur wenn Geld in unsere Stadt kommt, können auch Aufträge z.B. für den Erhalt von Gebäuden oder für Dienstleistungen erteilt werden.
  • Durch vielfache Nennung aller Mitglieder in Veröffentlichungen und auf der Homepage werden Sie als für seinen Standort engagiertes Unternehmen wahrgenommen.

C. Citymanagerin

13. Wo ist die Citymanagerin angestellt? Wer ist ihr gegenüber weisungsbefugt?

Die Citymanagerin wird beim Stadtmarketing-Verein angestellt, nicht bei der Stadt Herrenberg. Sie handelt damit ausschließlich im Auftrag des Vereins. Nur der Vereinsvorstand ist der Citymanagerin gegenüber weisungsbefugt.

14. Welche Aufgaben/Kompetenzen hat die Citymanagerin?

Die Citymanagerin ist der „Kopf“ des Vereins. Sie ist für die operative Umsetzung der Maßnahmen und Projekte (die von der Mitgliederversammlung und vom Vorstand vorgegeben werden) zuständig. Sie koordiniert alle organisatorischen Abläufe des Vereins, erstellt in Abstimmung mit dem Vorstand das Jahresprogramm mit Kosten- und Budgetplanung und ist Ansprechpartnerin für die Mitglieder. Die Citymanagerin ist dem Vorstand gegenüber berichts- und rechenschaftspflichtig.

D. Mehrwert durch neuen Verein // Abgrenzung zu Stadt und Gewerbeverein

15. Warum brauchen wir einen neuen Verein und einen Citymanager? Kann das nicht die Stadt / der Gewerbeverein machen?

Herrenberg steht wie viele andere Städte vor großen Herausforderungen (demographische Entwicklung, massiver Strukturumbruch im Einzelhandel, verändertes Kundenverhalten, neue Mobilitätskonzepte, zunehmende interkommunale Konkurrenz usw.). Diese Trends zwingen uns zum Handeln! Der neue Stadtmarketing-Verein schafft professionelle Strukturen zur schlagkräftigen Weiterentwicklung und Vermarktung und damit zur nachhaltigen Stärkung der Herrenberger Innenstadt. Durch die besondere Struktur des Vereins werden private Akteure genauso wie die Stadt Herrenberg in die Pflicht genommen, ihren Beitrag zu leisten: gemeinsame Finanzierung, gemeinsame Verantwortung, gemeinsame Entscheidungen. Diese Konstellation ist neu in Herrenberg und wäre in den bestehenden Strukturen (Gewerbeverein und Stadt) nicht möglich. Durch die zusätzliche Personal- und Finanzausstattung des Herrenberg Stadtmarketing e.V. kann ein hauptamtlicher Citymanager angestellt werden, der die Umsetzung wichtiger Projekte und Maßnahmen vorantreibt. Das Ehrenamt wird entlastet, der Gewerbeverein kann sich wieder mehr auf seine originären Aufgaben konzentrieren.

16. Was unterscheidet den neuen Verein vom Gewerbeverein?

Die beiden Vereine unterscheiden sich in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung: Während sich der Gewerbeverein als Unterstützer und Interessensvertretung der in Herrenberg ansässigen Unternehmen (gesamtstädtisch!) begreift, richtet der neue Herrenberg Stadtmarketing e.V. seine Aufmerksamkeit auf die Innenstadt - mit all ihren Facetten, das heißt auch deutlich über das Gewerbliche hinaus. Der Stadtmarketing-Verein widmet sich beispielsweise auch Themen wie der Gestaltung und Aufenthaltsqualität, der Erreichbarkeit und Verkehrssituation, kulturellen Angeboten sowie der allgemeinen Vermarktung der Herrenberger Innenstadt. Gewiss gibt es Überschneidungen in den Tätigkeiten beider Vereine, dennoch mit einem jeweils anderen Schwerpunkt. Durch eine Umverteilung von Aufgaben wird eine klare Abgrenzung geschaffen: Der Gewerbeverein wird sich künftig verstärkt auf die Beratung und Unterstützung seiner Mitglieder (Weiterbildungsakademie, Herbstschau usw.) konzentrieren, die Aufgaben des neuen Stadtmarketing-Vereins sind: Marketingmaßnahmen, Optimierung des Branchenmixes, Leerstandsmanagement, Gestaltung und Aufenthaltsqualität, Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt, Belebung der Innenstadt durch Veranstaltungen und die Vernetzung der Akteure durch regelmäßigen Austausch.

17. Macht eine Mitgliedschaft im Gewerbeverein und im Stadtmarketing-Verein Sinn? Warum sollte ich doppelt Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Eine Mitgliedschaft im Gewerbeverein kann eine Mitgliedschaft im neuen Stadtmarketing-Verein nur bedingt ersetzen, denn die beiden Vereine verfolgen unterschiedliche Ziele (siehe Frage 16.). Zudem: Der Gewerbeverein ist Mitglied im Herrenberg Stadtmarketing e.V. und vertritt damit indirekt die Interessen seiner Mitglieder im Stadtmarketing-Verein. Wem dies genügt, der ist im Gewerbeverein gut aufgehoben. Wer jedoch in Sachen Innenstadtentwicklung und -vermarktung selbst und direkt mitreden und mitentscheiden möchte, muss zusätzlich Mitglied im Stadtmarketing-Verein sein. Eine doppelte Mitgliedschaft lohnt sich also! Als Anreiz wird allen Mitgliedern des Gewerbevereins bei Eintritt in den Stadtmarketing-Verein ein Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag gewährt.

E. Sonstiges

18. Wie finanziert sich der Herrenberg Stadtmarketing e.V.?

Die Finanzierung basiert auf drei Säulen: Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Sponsoring. Jedes Mitglied zahlt gemäß Beitragsordnung einen verpflichtenden Jahresbeitrag, die Stadt trägt dabei mit 50.000,- € den größten Anteil, gefolgt vom Gewerbeverein mit 10.000,- €. Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag können zur Finanzierung von konkreten Projekten freiwillige Umlagen erhoben werden – auch von Nichtmitgliedern bei der Teilnahme an Veranstaltungen, die vom Herrenberg Stadtmarketing e.V. organisiert werden. Weiterhin ist der Verein zur Deckung aller Kosten auf Sponsoren angewiesen.

19. Warum hat es so lange gedauert, bis der Stadtmarketing-Verein nun endlich gegründet wird?

Die Vorbereitungen und konzeptionellen Überlegungen zum Aufbau einer neuen Stadtmarketing-Struktur sind aufwändig. Es war uns dabei wichtig, alle betroffenen Akteure umfassend einzubinden und bei der Konzepterarbeitung auf die Anforderungen und Bedürfnisse der einzelnen Interessensgruppen (Stadt, Gewerbeverein, Betriebe usw.) Rücksicht zu nehmen – damit am Ende ein Konstrukt entsteht, das von allen Seiten mitgetragen und unterstützt wird. Das kostet Zeit und erfordert oftmals die eine oder andere Abstimmungsschleife mehr als geplant. Hinzu kamen personelle Veränderungen bei allen drei maßgeblich beteiligten Institutionen (Wirtschaftsförderung der Stadt, Vorstand des Gewerbevereins und imakomm AKADEMIE), die den Prozess zeitweise etwas gehemmt haben. Die Gründungsversammlung fand schließlich am 5. November 2018 statt.

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