Branche | Jährliche Mindestbeiträge |
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Kleinstbetrieb (bis 5 MA) | 250,00 € |
Gewerbebetrieb klein (bis 50 MA) | 500,00 € |
Gewerbebetrieb mittel (51 bis 250 MA) | 1.500,00 € |
Gewerbebetrieb groß (mehr als 250 MA) | 3.000,00 € |
Privatperson/Verein/Institution | 125,00 € |
Stadt | 50.000,00 € |
Gewerbeverein | 10.000,00 € |
Bei einem unterjährigen Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilig fällig. Die Beitrittspflicht tritt mit dem auf den Eintritt folgenden Monat ein.
Beispiel: Eintritt eines Mitglieds (Gewerbebetrieb mittel) im Mai 2019. Beitragspflicht im Jahr 2019 ab dem 01. Juni d.h. für 7 Monate. 1.500,00 € /12 x 7 = 875,00 €
Die Mitgliedsbeiträge für gewerbliche Mitglieder verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer, die Mitgliedsbeiträge für Privatpersonen und andere Mitglieder, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Bei Teilzeitmitarbeitern erfolgt eine Umrechnung auf Vollzeitäquivalente, diese Zahl wird dann für die Ermittlung des Beitrags zugrunde gelegt.
Wer Mitglied im Gewerbeverein Herrenberg e.V. ist, kann sich den dort gezahlten Mitgliedsbeitrag auf die Mitgliedschaft im Herrenberg Stadtmarketing e.V. anrechnen lassen. Sie zahlen daher nicht doppelt.
Die Gründungsmitglieder sind für das Jahr 2018 vom Beitrag befreit. Die Beitragspflicht für die Gründungsmitglieder beginnt mit dem 01.01.2019
Es wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf § 3 Abs. 3 der Satzung verwiesen, wonach eine Kündigung nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich ist.
Des Weiteren wird auf die Regelungen des § 12 der Satzung hingewiesen, wonach jeweils 125 Euro einen Stimmanteil ergeben.